Hausmeister-Service – Begehung und Kontrolle des baulichen Zustands
Immobilieneigentümer sind dazu verpflichtet regelmäßig den baulichen Zustand ihrer Immobilie zu überprüfen. Bei Verletzung dieser Sorgfaltspflicht können ansonsten Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden. Dies, wenn nachweislich die ordnungsgemäße Instandsetzung der erforderlichen Maßnahmen nicht rechtzeitig veranlasst wurden, z. B. bei einem Wasserschaden, der sich frühzeitig durch erste feuchte Stellen ankündigt.
Wir übernehmen diese Aufgaben gerne für Sie und prüfen in regelmäßigen Abständen (nach unserer individuellen Vereinbarung) sachkundig den Zustand Ihrer Immobilie und informieren Sie umgehend bei Auffälligkeiten.
Vermeiden Sie unnötige Risiken und Kosten, vertrauen Sie auf unser geschultes Auge bei der Begehung und Kontrolle Ihrer Immobilie!