Gebäudereinigung – Winterdienst in Stuttgart
So schön der Winter auch sein mag – große Mengen an Schnee, Matsch oder plötzlich aufkommende Eisglätte sind für Immobilieneigentümer sowie Hausverwaltungen immer große Herausforderungen und beinhalten auch Haftungsrisiken. Die gesetzliche Schneeräumpflicht ist z. B. in Stuttgart wie folgt geregelt: Bei Schnee- und Eisglätte müssen die Gehwege montags bis freitags bis 7.00 Uhr, samstags bis 8.00 Uhr, sonntags und feiertags bis 9.00 Uhr geräumt und gestreut werden. Kommt es tagsüber zu Schnee- und Eisglätte, ist unverzüglich – bei Bedarf auch wiederholt – zu räumen, und zwar bis 21.00 Uhr.
Um diese beschwerlichen Arbeiten abzugeben und Risiken zu vermeiden sollten Sie einen zuverlässigen Dienstleister für aufkommende Arbeiten im Winter beauftragen. Dadurch müssen nicht selbst mühevoll Zufahrten und Wege der eigenen Immobilie von Schneemassen befreien und streuen.
Wir von der IMR Gebäudereinigung bieten mit unserem großen Winterdienst-Team die Erledigung aller Tätigkeiten aus dem Bereich des Winterdienst in Stuttgart und der Region an. Natürlich ist unser Winterdienst auch auch an Sonn- und Feiertagen im Großraum Stuttgart für Sie im Einsatz.
Unsere Tätigkeitsfelder beim Winterdienst in Stuttgart sind:
- Schnee und Eis räumen auf
– Gehwegen
– Zufahrten / Einfahrten
– Parkplätzen und Parkdecks - Umweltschonende Streuung
- Regelmäßige Kontrollen
- Bereitschaftsdienst